Der monatliche Beitrag errechnet sich aus den gebuchten Stunden und ist 12x jährlich zu entrichten. In diesem Betrag sind 1,50 Euro Getränkegeld und 3,50 Euro Spielgeld enthalten. Das Mittagessen kostet pro Tag 3,30 Euro und wird extra berechnet. Für Wickelkinder entsteht eine monatliche Pauschale von 40 Euro zusätzlich.
Beitragsübersicht
Buchungszeit: |
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Kindergarten |
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Gebühr: |
von Eltern zu zahlen: |
über 3 – 4 Stunden |
90,00 € |
0,00 € |
über 4 – 5 Stunden |
100,00 € |
0,00 € |
über 5 – 6 Stunden |
110,00 € |
10,00 € |
über 6 – 7 Stunden |
120,00 € |
20,00 € |
über 7 – 8 Stunden |
130,00 € |
30,00 € |
über 8 – 9 Stunden |
140,00 € |
40,00 € |
über 9 – 10 Stunden |
150,00 € |
50,00 € |
Stand: Mai 2023
Der Freistaat Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag zur Kostenübernahme des Beitrages zu stellen. Zusätzlich kann ein Zuschuss zum Mittagessen und zu kostenpflichtigen Angeboten, wie z.B. der Musikschule, über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
Formulare hierzu sind im Kindergarten erhältlich.